Satzung
des Sportfischereivereins „Pommerscher Greif“ e.V. Torgelow

§1

  1. Der Sportfischereiverein „Pommerscher Greif“, e.V. hat seinen Sitz in 17358 Torgelow.

  2. Er ist beim Amtsgericht Neubrandenburg Vereinsregister unter der Nummer 2674 registriert. Der Verein gehört dem Regionalanglerverband e.V. Ueckermünde an, deren Gerichtsstand Neubrandenburg ist.

  3. Der Verein wird durch den Vorsitzenden und vom Stellvertretenden Vorsitzenden im Rechtsverkehr vertreten.

§2 Zweck und Aufgaben
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung; er ist nicht auf Erwerbstätigkeit gerichtet. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Er wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung und Ausübung des Angelns, Turnierangelns, Schutz und Erhaltung der Ökologie und Biotope der Angelgewässer und deren näheren Umgebung.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§3
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die Mitglieder des Vorstandes und für den Verein in sonstiger Weise Tätige können eine Erstattung ihrer Kosten und eine angemessene Entschädigung für Zeit und Arbeitsaufwand erhalten. Einzelheiten werden durch den Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegt.

§4 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jeder Bürger werden, der das 10. Lebensjahr vollendet hat und die Satzung anerkennt. Die Aufnahme als Mitglied hat beim Vorstand schriftlich zu erfolgen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Die Entscheidung der Versammlung ist bindend.

  2. Die Mitgliedschaft wird nach Zahlung der Aufnahmegebühr und nach Aushändigung dieser Satzung und deren schriftlicher Anerkennung wirksam.

  3. Alle Vereinsmitglieder

§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Jedes Mitglied ist berechtigt, sich aktiv am Vereinsleben zu beteiligen und an allen Veranstaltungen teilzunehmen.

  2. Jedes Mitglied ist verpflichtet,

  • die Regelungen der Satzung zu befolgen und die durch die Mitgliederversammlung beschlossenen Vereinsbeiträge zu zahlen,

  • die im Verein beschlossenen Gemeinschaftsleistungen zu erbringen.

  1. Die Mitgliedschaft im Verein endet durch

  • schriftliche Austrittserklärung zum Ende des Geschäftsjahres mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist (30.09) für das darauffolgende Jahr,

  • den Ausschluss,

  1. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn er
    a) der Satzung oder Beschlüssen des Vereins zuwiderhandelt,
    b) mit seinen Beiträgen trotz schriftlicher Mahnung 3 Monate im Rückstand ist,
    c) eine Handlung begeht, die dem Dachverband, dem Landes-, dem Kreis-, dem Regionalanglerverband sowie dem Verein schädigt bzw. durch sein Verhalten dem Ansehen Schaden zufügt.

§6 Organe des Vereins

  • die Mitgliederversammlung

  • der Vorstand

  • die Kassenrevisoren / Revisionskommission

§7 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Sie ist vom Vorstand einmal im Jahr einzuberufen (Jahreshauptversammlung). Die Einladung erfolgt schriftlich und durch Aushang in den Schaukästen, WhatsApp Gruppe und durch E-Mail 21-tägig im Voraus. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit, unabhängig von der vorhandenen Anzahl der Versammlungsteilnehmer.

  2. Die Abstimmung erfolgt offen oder per Briefwahl.

  3. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied ab dem 16. Lebensjahr.

  4. Beschlussfassungen über Satzungsänderungen sind mit 2/3-Mehrheit zu fassen.

  5. Aufgaben der Mitgliederversammlung:
    a) Wahl des Vorstandes
    b) Wahl der Revisoren / Revisionskommission                                      
    c) Beschlussfassung – Satzung, Satzungsänderung
    d) Beschlussfassung über Beiträge
    e) Beschlussfassung über Ausschluss von Mitgliedern
    f) Beschlussfassung zur Auflösung
    g) Beschlussfassung zum Haushalt

§8 Vereinsvorstand

  1. Der Vorstand besteht aus 6 Mitgliedern:
    a) den Vorsitzenden
    b) den stellv. Vorsitzenden, Verantwortlicher für Öffentlichkeitsarbeit
    c) Verantwortlicher für Veranstaltungen im Rahmen des Angelsports (Sportwart)
    d) Verantwortlicher für Umweltschutz und Gewässerwirtschaft (Gewässerwart)

e) Verantwortlicher für die Jugendarbeit (Jugendwart)
f) Schatzmeister

  1. Der Vorstand wird alle 2 Jahre gewählt. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes hat eine Kooptierung zu erfolgen. Diese ist durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen.

  2. Zur Aufgabenerfüllung können durch den Vorstand Mitglieder mit Aufgaben betraut werden.

  3. Eine Funktionsverbindung a–e ist nicht zulässig.

  4. Die gefassten Beschlüsse sind in einem Protokollbuch festzuhalten.

§9 Finanzierung des Vereins

  1. Der Verein finanziert seine Tätigkeit sowie die Verpflichtungen gegenüber dem Verband aus Beiträgen sowie Zuwendungen, Sammlungen, Spenden oder Stiftungen für gemeinnützige Zwecke.

  2. Die Jahresbeiträge werden in der Beitragsordnung des Vereins gesondert beschlossen.

§10 Kassenführung
Der Schatzmeister verwaltet die Kasse und das Konto des Vereins und führt das Kassenbankjournal mit den erforderlichen Belegen. Auszahlungen sind nur auf Weisung des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters vorzunehmen.

§11 Revision
Einmal jährlich ist eine Kassenrevision durchzuführen, ein Prüfbericht zu erstellen und dieser ist bei der Jahreshauptversammlung bekanntzugeben.

§12 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur durch die Delegiertenversammlung mit Mehrheit von 2/3 aller Delegierten beschlossen werden.

Bei Nichtbeschlussfähigkeit ist innerhalb eines Monats eine außerordentliche Delegiertenversammlung einzuberufen. Hier genügt dann die 2/3-Mehrheit der anwesenden Delegierten.

Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Sportfischereivereins dem Regionalanglerverband e.V. Ueckermünde, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§13 Inkraftsetzung
Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 06.12.2025 beschlossen. Sie gilt mit dem Tage der Registrierung beim Amtsgericht Neubrandenburg.